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Steuerkalender für das Jahr 2025

Monat
Steuerart
Steuertermin
Schonfrist
Monat:
Januar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.01.
Frist:
14.01.
Monat:
Februar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.02.
Frist:
15.02.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.02.
Frist:
18.02.
Monat:
März
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.03.
Frist:
15.03.
Monat:
April
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.04.
Frist:
15.04.
Monat:
Mai
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.05.
Frist:
14.05.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
17.05.
Frist:
20.05.
Monat:
Juni
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.06.
Frist:
14.06.
Monat:
Juli
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.07.
Frist:
15.07.
Monat:
August
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.08.
Frist:
13.08.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
16.08.
Frist:
19.08.
Monat:
September
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.09.
Frist:
13.09.
Monat:
Oktober
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.10.
Frist:
14.10.
Monat:
November
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.11.
Frist:
15.11.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.11.
Frist:
18.11.
Monat:
Dezember
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.12.
Frist:
13.12.
Alle Angaben ohne Gewähr

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 18.06.2025

Kündigung innerhalb der Probezeit trotz Übernahmezusage

Wenn der Vorgesetzte einem Mitarbeiter kurz vor Ende der sechsmonatigen Probezeit mitteilt, dass er „natürlich“ übernommen werde, aber wenig später das Arbeitsverhältnis dennoch innerhalb der Probezeit kündigt, verhält er sich treuwidrig. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 317/24).

Im Streitfall erhielt ein Wirtschaftsjurist trotz mündlicher Übernahmezusage kurz vor Ablauf der Probezeit eine Kündigung. Sein Arbeitgeber, vertreten durch den dienstvorgesetzten Prokuristen, hatte ihm noch fünf Wochen vor Ende der sechsmonatigen Probezeit mitgeteilt, dass er „natürlich“ übernommen werde. Dennoch wurde ihm rund anderthalb Wochen später eine ordentliche Probezeitkündigung zugestellt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte die Kündigung für unwirksam, da sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.